Allgemeine Geschäftsbedingungen der DCtwo Establishment

Stand, Oktober 2019

Geltungsbereich/Grundlagen

Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und DCtwo Establishment als Auftragnehmerin (in Folge kurz: DCtwo) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, wir erkennen diese ausdrücklich schriftlich an.

Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck am nächste kommt, zu ersetzen.

Umfang der Lieferung oder Leistung
Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag gilt erst mit Absendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch uns als geschlossen. Sollten wir nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Angebots des Auftragnehmers reagieren, ist kein Vertrag zustande gekommen und der Auftragnehmer ist nicht mehr an sein Angebot gebunden.

Der Umfang des zugrundeliegenden Auftrages (grafischer Auftrag, Unternehmensberatung, Beschaffungsauftrag) wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.

Wir sind berechtigt die uns obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch uns selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.

Der Auftraggeber verpflichtet sich daher, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Beziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren wir uns als Auftragnehmer zur Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten bedienen. Der Auftraggeber wird diese Personen oder Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Dienstleistungen beauftragen, die wir auch anbieten.

Preisangebote
Unsere im Angebot genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben.

Unsere Preise sind im Normalfall in EUR exkl. Steuer angegeben und gelten ab Auslieferungslager Feldkirch-Tosters, Österreich. Sie schließen Verpackung, Fracht und etwaige Versicherung nicht ein. Sollten die Preise in CHF angeführt sein, wird darauf hingewiesen.

Generell gelten Preisangebote als unverbindlich, soweit nicht Gegenteiliges ausdrücklich vereinbart wird. Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, wir übernehmen jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit. Der Auftraggeber genehmigt, dass eine Erhöhung maßgeblicher Kosten nach Abgabe des Preises, aber vor Verrechnung der Lieferung, die daraus resultierenden Preiserhöhung in Rechnung zu stellen. Hierbei handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen bis 10 %. Bei Überschreitungen im Ausmaß von über 10 % werden wir den Auftraggeber unverzüglich verständigen.

Aufträge, die von unserem ursprünglichen Angebot abweichen, werden erst durch unsere Bestätigung verbindlich. Einwendungen wegen eines Abweichens des Inhaltes einer Auftragsbestätigung von der Bestellung (schriftlich oder mündlich) müssen unverzüglich schriftlich erhoben werden. Der Inhalt der Auftragsbestätigung gilt als genehmigt, sollte der Auftragsbestätigung nicht innerhalb von 2 Tagen widersprochen werden.

Nachträgliche Änderungen, wie zum Beispiel Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge, durch den Auftraggeber (z.B. auch im Rahmen der sogenannten Autokorrekturen) werden wir zu angemessenen Preisen in Rechnung stellen.

Entwurfskosten sowie Kosten für Reinzeichnungen sind in den Lieferpreisen inkludiert, sofern sie ein übliches Maß nicht übersteigen. Auf Wunsch des Auftraggebers angefertigte Muster und Entwürfe gehen mit Bezahlung in das Eigentum des Auftraggebers über und werden normalerweise gesondert verrechnet. Dies gilt auch dann, wenn der Auftrag nicht zur Ausführung gelangt.

Der Auftraggeber trägt die Kosten für von ihm veranlasste Datenübertragung. Wir übernehmen keine Haftung oder Gewährleistung für Übertragungsfehler. Übertragene Daten sind vom Auftraggeber unverzüglich auf Richtigkeit hin zu kontrollieren.

Unser Auftraggeber verpflichtet sich im Übrigen zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.

Rechnungspreis
Der Auftraggeber verpflichtet sich zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bei Lieferungen bereits bei Vertragsabschluss per Vorauskasse oder weiteren Zahlungsverfahren. Dies meint, der Kaufpreis ist bereits bei Erhalt der Auftragsbestätigung/Rechnung fällig.

Wenn Aufträge/Dienstleistungen auf Stundenbasis erbracht werden, gelten entweder unser Stundensatz oder eine im Voraus vereinbarte Pauschale. Angefangene Stunden, auch von Wegzeiten, werden als volle Stunden berechnet.

Lieferzeit
Vereinbarte Lieferzeiten sind nur Zirka Termine, sofern sie nicht ausdrücklich als Fixtermine zugesagt wurden. Geringfügige Lieferüberschreitungen hat unser Auftraggeber zu akzeptieren, ohne dass ihm ein Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zusteht. Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termin zu vertreten haben, beschränkt sich der Anspruch des Kunden auf den Ersatz des Verzugsschadens auf insgesamt höchstens 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferung und Leistung.

Bei vereinbartem Fixtermin von grafischen Arbeiten sind bei Auftragserteilung die Mitwirkungspflichten (z.B. Lieferung mangelfreier Daten, Prüfung der Vor- und Zwischenergebnisse, Lieferung von Vorlagen, Autokorrekturen) und deren Termine festzulegen. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten (dazu verweisen wir auf unsere Datenvorgaben) nicht nach bzw. hält er die vereinbarten Termine nicht ein, so haften wir nicht für das Einhalten des vereinbarten Liefertermins. Dies gilt ebenso nicht, wenn der Auftraggeber nachträgliche Auftragsänderungen in Auftrag gibt. Darüber hinaus haben wir einen Anspruch auf Ersatz der uns daraus entstandenen Kosten.

Unsere Prüfung von übersandten Abzügen/Korrekturabzügen unterbricht die Lieferzeit. Der Korrekturabzug muss vom Auftraggeber bestätigt werden. Diese Bestimmung gilt auch für Fixzusagen.

Lieferung
Wir liefern im Normalfall ab Auslieferungslager Feldkirch-Tosters auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Transportversicherungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Auftraggebers vorgenommen. Kosten für Einfuhren in Drittländer (Zollgebühren, Ein- und Ausfuhrgebühren sowie weitere anfallende Kosten) trägt entgegen anderslautender Vereinbarung ausnahmslos der Auftraggeber.
Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführend Person (Spedition, Paketdienstleister, Abholer) übergeben wird. Die Kosten der Zustellung sind in unseren Preisen nicht enthalten. Diese Leistungen können auf Wunsch gegen gesonderte Bezahlung erbracht werden. Im Regelfall verrechnen wir eine Versandpauschale von EUR 6,00 netto pro Lieferung innerhalb von Österreich und Deutschland mittels unseres Paketdienstleister DPD (ausgenommen hiervon sind Pucks aller Art, diese werden nach tatsächlichem Gewicht verrechnet). Lieferungen in Drittländer müssen im Einzelfall abgehandelt werden.

Satz- und Druckfehler, Korrekturen
Satzfehler, die in unserem Verschulden liegen, werden bis zur Druckfreigabe kostenfrei berichtigt.
Abänderungen im Ausmaß von mehr als 10 % gegenüber der Druckvorlage werden dem Auftraggeber verrechnet. Abänderungen akzeptieren wir ausschließlich schriftlich per Mail und erhalten nach Rückbestätigung durch den Auftraggeber ihre Gültigkeit.

Annahmeverzug
Der Auftraggeber verpflichtet sich dazu die vertragsmäßig übersandte oder zur Abholung bereit gestellte Ware unverzüglich anzunehmen. Bei vorliegendem Annahmeverzug sind wir berechtigt die Ware auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers selbst zu lagern oder bei einem Spediteur einzulagern. Die hierfür anfallende Lagergebühr in Höhe von EUR 10,00/Tag stellen wir dem Auftraggeber separat in Rechnung.

Beanstandungen/Gewährleistungen
Der Auftraggeber hat die Vertragsmäßigkeit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf den Auftraggeber über. Dies gilt dann soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in den sich an die Druckreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgängen entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das Gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung.

Beanstandungen (Mängelrügen) wegen offensichtlicher Mängel sind unverzüglich anzuzeigen. Versteckte Mängel müssen unverzüglich nach Entdecken, spätestens jedoch innerhalb von 1 Monat nachdem die Ware unser Lager verlassen hat, geltend gemacht werden. Für das Vorliegen des Mangels trifft den Auftraggeber die Beweislast.

Bei berechtigen Beanstandungen können wir zunächst nachbessern, oder wenn dies unmöglich ist, werden wir Ersatz liefern. Dies bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder es kann uns oder einem unserer Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden. Bei Nachlieferungen wegen eines Fehlers auf unserer Seite gilt es die Erzeugnisse im Austauschverfahren abzuhandeln. (reklamiertes Erzeugnis gegen neu produziertes Erzeugnis)

Bei Teillieferungen gelten diese Regelungen jeweils für den gelieferten Teil. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zum Beanstanden der gesamten Lieferung.

Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann unser Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung verlangen und vom Vertrag zurücktreten.

Wir haften keinesfalls für (Folge-)Schäden durch mangelhaftes Lagern und insbesondere nicht bei Nichtbeachten der Waschanleitung (fehlerhaftes Waschen und/oder Trocknen) der Erzeugnisse von Seiten des Auftraggebers.

Im Falle von Beanstandungen oder Gewährleistungsansprüchen wenden Sie sich bitte schriftlich an folgende Mailadresse: sales@dctwo-est.com

Haftung
Wir haften nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht sind, sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit das Erreichen des Vertragszwecks gefährdet wird, bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften und in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wird nur für vertragstypische, vorhersehbare Schäden gehaftet. Eine Haftung für Fälle leichter Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Dies gilt ebenfalls für die unserer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
Dies gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.

Beigestellte Materialen und Daten
Vom Auftraggeber dem Auftrag zugrunde gelegte Vorlagen (Computerausdrucke) sind nicht verbindlich. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Endprodukt Farbabweichungen enthalten kann, die durch die unterschiedlichen Fertigungsverfahren bedingt sind. Absolute Farbübereinstimmung wird daher ausgeschlossen.

Die Pflicht zur Datensicherung obliegt ausschließlich dem Auftraggeber. Wir sind berechtigt, davon unabhängig eine Kopie anzufertigen soweit wir diese für die Bearbeitung benötigen. Die Haftung für die Datenintegrität obliegt dem Auftraggeber.

Der Auftraggeber garantiert, dass zur Erstellung des Datenträgers ausschließlich lizensierte Schriftfonts verwendet werden. Liefert der Auftraggeber keinen Prüfdruck und keine Liste der Dateien, so werden diese von uns erstellt und werden je nach Umfang dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
Wenn von Seiten des Auftraggebers eine bestimmte Schriftart gewünscht wird, muss der Auftraggeber diese ohne ein Recht auf Kostenersatz unaufgefordert übermitteln. Der Auftraggeber räumt uns das uneingeschränkte Recht ein, diese Schriftart für die beauftragten Arbeiten zu verwenden. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber Daten von dritter Seite (zB Logos und Schriftarten seiner Sponsoren, usw.) übermittelt. Zudem hält uns der Auftraggeber in allen Fällen schad- und klaglos.

Auftragsunterlagen
Für alle Auftragsunterlagen, wie zum Beispiel Entwürfe, Vorlagen, Druckformen, Datenträger und sonstige Unterlagen gilt:

Für die Verwahrung haften wir bis zu dem Zeitpunkt, der eine Woche nach Erledigung des Auftrages liegt. Darüber hinaus übernehmen wir keine wie immer geartete Haftung für nicht zurückverlangte Unterlagen. Wir sind auch nicht verpflichtet, diese Unterlagen sowie die der Wiederverwendung dienenden Gegenstände über den genannten Termin hinaus zu verwahren.

Lagerung und Archivierung
Wir übernehmen kein Verpflichtung Druckerzeugnisse, Arbeitsbehelfe, Zwischenerzeugnisse und Druckvorrichtungen nach Durchführung des Auftrages zu lagern. Ausgenommen, dies wurde schriftlich und gesondert vereinbart.

Eigentumsrecht/Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

Zum Herstellen der Vertragserzeugnisse eingesetzten Arbeitsbehelfe, Zwischenerzeugnisse, insbesondere Schriftsätze und Datenträger und andere für den Produktionsprozess erforderlichen Behelfe sowie die bearbeiteten Daten bleiben unser Eigentum.
Diese können nach Vereinbarung in Rechnung gestellt werden und gehen in das Eigentum des Auftraggebers über.

Design | Grafik
Alle von DCtwo erstellten grafischen Arbeiten (wie z.B.: Logoerstellung, CD-Manuals, Drucksorten, usw…) unterliegen dem Urheberrecht und anderen Gesetzen zum Schutz des geistigen Eigentums. Es ist ausdrücklich untersagt, Inhalte dieser grafischen Arbeiten als eigene Referenz oder als geistig eigene Idee zu bewerben, schriftlich anzuführen bzw. unter dem Vorwand eines wirtschaftlichen Nutzens zur Imageaufwertung zu veröffentlichen.
Eigentümer und damit alleiniger Besitzer der Urheberrechte für grafische Arbeiten und deren Inhalte ist der jeweilige Auftraggeber, der gegen ein Entgelt die Eigentumsrechte erworben hat. Bis zum Zeitpunkt der Rechnungsbegleichung bleibt DCtwo alleiniger Eigentümer.

Urheberrecht
Insoweit wir selbst Inhaber der urheber- und leistungsschutzrechtlichen Nutzungsrechte an den gelieferten Erzeugnissen oder an Teilen derselben sind, erwirbt der Auftraggeber mit der Lieferung nur das Recht, die gelieferten Erzeugnisse zu verbreiten. Im Übrigen bleibt unser Nutzungsrecht, insbesondere das Vervielfältigungsrecht, unberührt.

Der Auftraggeber ist uns gegenüber verpflichtet alle Ansprüche, die von dritten Personen aus Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsschutzrechten erhoben werden, schad- und klaglos zu halten.

Wir werden solche Ansprüche dem Auftraggeber unverzüglich anzeigen und ihm bei gerichtlicher Inanspruchnahme den Streit zu verkünden, und umgekehrt. Tritt der Streitverkündigte auf den Streitverkündigung hin nicht als Streitgenosse des Streitverkündigers dem Verfahren bei, so ist der Streitverkündiger berechtigt, den Anspruch des Klägers anzuerkennen und sich beim Streitverkündigten ohne Rücksicht auf die Rechtmäßigkeit des anerkannten Anspruches schadlos zu halten.

Rückhaltungsrecht
Wir behalten uns vor angelieferten Vorlagen und sonstigen Gegenständen bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderung aus der Geschäftsverbindung zurück zu behalten.

Namen- oder Markenaufdruck
Wir sind zum Anbringen unseres Markenlabels und/oder unserer Firmenbezeichnung auf die zur Ausführung gelangenden Produkte auch ohne spezielle Bewilligung des Auftraggebers berechtigt.

Erfüllungsort, Gerichtsstand
Die Vertragssprache ist Deutsch.
Erfüllungsort für Lieferungen ist der Ort des ausliefernden Lagers. Erfüllungsort für Zahlungen ist FL-9491 Ruggell. Handelt es sich um Unternehmensgeschäfte wird für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Gerichtsstand des für FL-9491 Ruggell sachlich zuständigen Gerichts vereinbart. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.

Ruggell im Oktober 2019